Finanzordnung AVM
Finanzordnung AVM
Durch Mitgliederbeschluss vom Dezember 2017 ist die neue Finanzordnung des AVM in Kraft getreten.
Dies hat zur Folge, das Mitgliedsbeiträge und Beiträge des Dachverbandes AVS
( Angelberechtigungen, Gewässerfondskarten, etc. ), sowie Mitgliedsbeiträge und Strafgelder des AVM, auf das Vereinskonto bei der:
VR-Bank Meerane
Empfänger: Anglervereinigung Meerane e. V.
IBAN: DE43870959740000001201
zu überweisen sind!
Ab dem Geschäftsjahr 2018, sind die Beiträge für das Folgejahr jeweils bis zum 30.11. des Geschäftsjahres einzuzahlen. Eine verspätete Einzahlung führt zu einer verzögerten Bestellung und Ausgabe der Angelberechtigungen!
Folgende Angaben, Preise und Abkürzungen sind beim Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger einzutragen:
Nachname, Anfangsbuchstabe des Vornamens, Kürzel Mitgliedsbeitrag und Geschäftsjahr, Kürzel der gewünschten Angelberechtigung, Kürzel der gewünschten Gewässerfondskarte.
Beispiel: Mustermann M, MB24, AAB, GVANT.
Der Mitgliedsbeitrag und die Beiträge der bestellten Angelberechtigungen/ Gewässerfondskarten sind zusammen zu rechnen!
Abkürzungsverzeichnis/ Einzelpreise:
- MB24 Mitgliedsbeitrag AVM 2024 (20 Euro p. Erwachsener),
- MBJ24 Mitgliedsbeitrag Jugend 2024 (15 Euro p.Jugendlicher),
- AAB Beitrag allgemeine Angelberechtigung Sachsen (110 Euro),
- AABJ Beitrag allgemeine Angelberechtigung Jugend Sachsen (45 Euro),
- AABS Beitrag allgemeine Angelberechtigung + Salmoniden (190Euro ),
- ABS Beitrag Angelberechtigung nur Salmoniden (150 Euro)
- AABJS Beitrag allgemeine Angelberechtigung Jugend + Salmoniden (105 Euro)
- ABJS Beitrag Angelberechtigung Jugend nur Salmoniden (85 Euro)
- MA Mitgliedsausweis (1 Euro),
- GLAVT Gewässerfondskarte LAVT (ohne Saalekaskade), (10Euro)*,
- GSAAL Gewässerfondskarte Saalekaskade LAVT (100 Euro)*,
- GVANT Gewässerfondskarte VANT, z. B. Bereich Gößnitz/Schmölln/Altenburg (10 Euro)*,
- GME Gewässerfondskarte Meck-Pom (10 Euro)*,
- GBB Beitragsmarke Brandenburg (10 Euro)*,
- GB Gewässerfondsmarke Berlin (10 Euro)*,
- GSA Gewässerfondskarte Sachsen-Anhalt (10 Euro)*,
- F Förderbeitrag Passivmitgliedschaft AVS (35 Euro),
- SCHL Zugangsschlüssel einheitliches Schließsystem Sachsen (7 Euro)
- AGB einmaliger Aufnahmebeitrag (z. Z.100 Euro Erwachsene, 50 Euro Jugend nur für Neumitglieder!)
Bareinzahlung der Beiträge sind nicht möglich!
*Erläuterungen zu den beangelbaren Gewässern im Rahmen des Gewässerfonds sind einzusehen unter.