News und Termine
24.02.2024 Arbeitseinsatz am Vereinsteich Gornzigtal
Am Samstag den 24.02.2024 findet der nächste Arbeitseinsatz am Vereinsteich Gornzigtal statt. Bitte Wathose mitbringen.
Gemeinsamer Besuch der Messe Reiten und Fischen am 16.03.2024
Gemeinsamer Besuch der Messe "Reiten und Fischen" am 16.03.2024 in Erfurt
Anmeldung bitte bis 29.02.2024
Erfahrungsaustausch am 27.04.2024
Zusammenkunft - Erfahrungsaustausch zu Fangmethoden / Angelmontagen mit praktischer Vorführung und gemeinsamen Binden von Vorfächern am 27.04.2024
Anmeldung bitte bis 31.03.2024
Anangeln 04.05.2024
Anangeln 04.05.2024 am Angelteich Röhrsdorf
Grünes Klassenzimmer im Mai 2024
Grünes Klassenzimmer
Veranstaltung mit Schulklasse am Wasser, Nachwuchsförderung, Öffentlichkeitsarbeit,
Patenschaft Kindergarten Ringstraße im Mai 2024
Abangeln
Abangeln 21.09.2024 am Elsterflutbecken Leipzig
Treffpunkt An der Galopprennbahn Scheibenholz Rennbahnweg 2A 04107 Leipzig
Arbeitseinsätze Umwelttag (erste 3 Samstage im Oktober)
Weihnachtsfeier am 30.11.2024
Weihnachtsfeier im Gartenheim Zur schönen Ausicht Meerane
am 30.11.2024
Anmeldung bitte bis zum 01.10.2024
Vorabinformation zur Gewässerordnung und dem Gewässerverzeichnis 2024
Mit Wirkung zum 01.01.2024 tritt die neue Gewässerordnung des LV Sachsischer Angler e. V. in Kraft. Auch das Gewässerverzeichnis wird als eigenstandiges Druckerzeugnis letztmalig neu aufgelegt. Dies ist in gedruckterForm jedoch nicht mehr verbindlich, sondern hat lediglichinformativenCharakter.Grund hier für ist, dass sich Gewässerinformationen stetig andern und das statische Format eines Druckerzeugnisses mitunter zur Verbreitung veralteter und damit falscher lnformationen beitragen kann. Tagesaktuelle Gewäs serinformationen mit verbindlichem Charakter sind dem Angelatlas-Sachsen zu entnehmen. Dort sind neben den Gewässerstammdaten auch die aktuellen Sonderregelungen sowie Gewässerkarten mit Sperrbereichen hinterlegt. Der Angelatlas-Sachsen ist als Webseite (angelatlas-sachsen.de) sowie als App fiir Android und iOS erhaltlich.
Weitere lnformationen konnen auf der Webseite des Landesverbandes und der sachsischen Regionalver bande angeln-sachsen.de entnommen werden. Dort liegt auch die aktuelle Gewasserordnung als PDF zum Download bereit.
Angeln in Fischwegen - Punkt 1.25:
In einem Umkreis (Radius) von 30 Metern der Ein- und aufstiege von Fischwegen (Auf- und abstiege ist jede Art des Fischfangs verboten (Anpassung an SachsFischVO)
VermÜllung AngelplÄtze - Punkt: 1.13.:
Es ist die Pflicht des Anglers, seinen Angelplatz in zumutbarem Umfang vor und nach dem Angeln zu saubern und den Müll vorschriftsmäßig zu entsorgen. Beim Ansitzangeln vom Ufer aus gilt als Angelplatz die Flache im Umkreis (Radius) von 4 Metern um den Stand- und Sitzplatz des Anglers. Dieser hat den von ihm ausgewahlten Platz von Müll und Abfällen vor und nach dem Angeln zu säubern. Unterlasst er dies, sind die Verbandsgewasseraufseher berechtigt, ihm gegenuber so zu verfahren, als hatte er als Letzter selbst diesen Platz benutzt.
Schonzeiten/MindestmaBe/Fangbegrenzungen:(Anpassungen an SachsFischVO)
- Regenbogenforelle - Wegfall der Schonzeit in stehenden Gewassern
- Entnahmepflicht fur Sonnenbarsche
- Ganzjahrige Schonung: Atlantischer und Baltischer Stör
- Ganzjahrige Schonung: alle heimischen Muscheln
- Bachsaibling: Mindestmaß 28 cm
Campieren - Punkt 1.19a:
Das Campieren in der freien Landschaft ist grundsatzlich verboten! Dern Angler ist es erlaubt, einen
(1) Angelschirm oder ein (1) Angelzelt oder eine (1) Wetterschutzplane als Wetterschutz zu benutzen, sofern dieser nicht vordergründig dem Zweck der 0bernachtung dient, Raum fur nicht mehr als 2 Personen bietet, gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt. Der Angelschirm, das Angelzelt, die Wetterschutzplane darf in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsunbilden auch am Tage benutzt werden. Andere Rechtsvorschriften sind zu beachten.
Markisen - Punkt 1.19b:
Das Benutzen von Markisen und Pavilions jeglicher Farbgebung und Bauweise führt zum sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines.
Markerrute - Punkt 2.12:
Die Benutzung einer Markerrute ist zulassig, insofern keine Anbissstelle vorhanden ist und die Spule von der Rolle getrennt wurde. Eine Kontrolle durch berechtigte Personen ist jederzeit zu gewährleisten.
Kescherpflicht/Verbot Greifer & Gaff- Punkt 1.17:
Beim Angeln muss ein geeignetes Maßband, ein Kescher, ein Hakenlöser, ein Müllsammelbehältnis sowie ein geeignetes Instrument zum waidgerechten Betäuben und Töten von Fischen mitgeführt werden. Die Verwendung von Greifern (z. B. LipGrip) und Gaff sind verboten.
Präzisierung Schleppangeln - Punkt 2.7:
Im Gegensatz zur Spinnangel wird hier der Köder durch die aktive Fahrtbewegung des Bootes (Ruder, Segel, Motor - inkl. Bug-Motoren) in Bewegung gehalten. Das Angeln vom passiv driftenden Boot (Wind) zählt nicht zum Schleppangeln. Gewässer, auf denen das Schleppangeln zugelassen ist, sind mit einem Symbol gekennzeichnet (s. Anlage 8).
Präzisierung der Reglungen zum sachsenweiten Schliesssystem in Anlage 7:
FurdieNutzungdesSchließsystemsdesLVSAgeltennachfolgendeRegelungen:
- Die Nutzung ist nur zum Zwecke des Angelns zulassig.
- Es ist immer der gultige Erlaubnisschein mitzufuhren.
- Die Parkkarte ist im Original auf alien Anglerparkplatzen und von außen gut lesbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeuges zu legen.
- Die Mitnahme von anderen Fahrzeugen in die nur für Mitglieder zugänglichen Bereiche ist nicht zulassig.
- Die Weitergabe des Schlüssels an nicht berechtigte Personen ist verboten.
- Nach der Durchfahrt ist die Schranke sofort wieder zu verschliessen.
Anglervereinigung Meerane e.V.
Informationen vom Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster e. V. Alle


10 Jahre Angelverein Reumtengrün e. V.
Am 21.06.2025 feiert der Angelverein Reumtengrün e. V. sein 10-jähriges Jubiläum.
Außerordentliche Mitgliederversammlung am 16.05.2025 in Limbach-Oberfrohna
Jan Hippold wurde bis 2028 zum Präsidenten gewählt.